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Hochwasser

Untereisesheim - am Neckar zu Hause

Untereisesheims schöne Lage direkt am Neckar und der Neckaraue birgt leider auch gewisse Gefahren. Die Neckaraue ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Selbst bei wenig starken Hochwasserereignissen ist ein Teil der Aue überflutet.

Doch nicht nur im östlichen Gemarkungsbereich lauern Gefahren. Auch der westliche Siedlungsbereich ist aufgrund des Mühlbachs gefährdet, überflutet zu werden. Aus diesem Grund gibt es das Hochwasserrückhaltebecken Schlossweinberg (besser bekannt als Mühlbachsee), welches vor Überflutungen schützen soll.

Hochwassergefahrenkarten

Hochwassergefahrenkarten wurden bis 2015 für alle relevanten Gewässer in einem Gemeinschaftsprojekt der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg erstellt. Sie liefern an über 11.000 km Gewässern konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung durch ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasserereignis.

Somit sind sie die Grundlage für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes sowie für Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen planen oder optimieren wollen.

Auch für die Kommunal- und Regionalplanung spielen die Gefahrenkarten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es, wichtige Retentionsräume zu schützen und neue Risiken durch zusätzliche Siedlungsflächen zu verhindern. Bereiche, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, sind per Gesetz als „Überschwemmungsgebiete“ festgesetzt. Dort gelten gemäß Bundesrecht besondere Vorschriften für alle Nutzer dieser Flächen.

Die Hochwassergefahrenkarten werden durch die Regierungspräsidien als Flussgebietsbehörden regelmäßig überprüft und soweit erforderlich fortgeschrieben.

Die interaktive Hochwassergefahrenkarte zeigt die bekannten Gefahren durch Hochwasser im gesamten Landesgebiet. Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage (i-Symbol) die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.

Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürgern

Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage

  • für die Verhaltensvorsorge (Informationswege, Fluchtwege und Räumungen);
  • für die Bauvorsorge durch angepasste Nutzung und hochwasserangepasste Bauweisen und -materialien bzw. Objektschutzmaßnahmen (z.B. die Abdichtung von Türen und Fenstern) sowie
  • für die sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die nach den Gefahrenkarten in gesetzlichen Überschwemmungsgebieten liegen, können sich Restriktionen bei der Nutzung der Grundstücke bis hin zum Bauverbot ergeben. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und § 65 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Mehr Informationen zum Thema Eigenvorsorge finden sie hier:
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Hochwasser-5001311-lebenslage-0

Nachfolgend haben wir zwei Broschüren zu Informationszwecken für Sie zusammengestellt:

Vorhersage

Im konkreten Gefahrenfall finden Sie hier aktuellste Vorhersagen zu möglichen Überflutungen:

Vorhersage!

Zusätzlich empfehlen wir die App des LUBW „Meine Pegel“, welche man sich kostenlos herunterladen kann.

Ansprechpartner:
Annika Gärtner
Leitung Bauamt
Raum 4
Tel.: 07132/9974-30
Fax: 07132/9974-25
E-Mail: annika.gaertner(via)untereisesheim.de

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