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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.untereisesheim.de.

Die Gemeinde Untereisesheim ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist aktuell mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht vereinbar.

Erstellung der Erklärung

Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 14.12.2020 durchgeführt und am 04.04.2022 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, die am 14.12.2020 durchgeführt wurde. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der im folgenden genannten Punkte nicht vereinbar. Einige Inhalte sind nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wegen einer responsiven Aufbereitung der Webseite zum 01.11.2020 ist die Website www.untereisesheim.de aktuell aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ferner aus den folgenden Gründen auch nicht barrierefrei:

·        PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

·        Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Die vorgenannten Inhalte sind wiederum aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website www.untereisesheim.de wird zum Relaunch mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) grundsätzlich barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens das Konformitätslevel A der WCAG 2.1) gestaltet. Wir arbeiten ferner daran, den höchsten Konformitätslevel AAA zu erreichen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.untereisesheim.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Untereisesheim

Rathausplatz 1
74257 Untereisesheim

info@untereisesheim.de

07132 9974-0

07132 9974-25

Link zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeinde Untereisesheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Untereisesheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle(via)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Weitere Informationen

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