Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Untereisesheim
Die Gemeinde Untereisesheim hat in der Kämmerei eine Grundbucheinsichtsstelle. Bürgerinnen und Bürger mit berechtigtem Interesse können dort Einsicht in das elektronische Grundbuch von Untereisesheim nehmen sowie einfache oder amtliche Grundbuchauszüge (Ausdrucke) erhalten.
Für die Erteilung von Grundbuchausdrucken fallen gemäß § 3 Abs. 2 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) Nr. 17000 folgende Gebühren an:
- einfacher Grundbuchausdruck: 10,00 Euro
- amtlicher Grundbuchausdruck: 20,00 Euro
Die Gebühren sind per Überweisung an die Gemeindekasse zu entrichten.
Zur Einsicht in das Grundbuch sowie zur Erteilung eines Grundbuchausdrucks ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen des Eigentümers oder einer Person mit berechtigtem Interesse erforderlich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir für die Einsichtnahme sowie die Abholung von Grundbuchausdrucken um vorherige Terminvereinbarung.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag Antragsformular Grundbucheinsicht.pdf
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Nachweis des berechtigten Interesses
(z. B. Vollmacht, Kaufvertragsentwurf o. Ä.)
Für Auskünfte, Terminvereinbarungen sowie die Einsichtnahme in das Grundbuch von Untereisesheim stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 07132 / 9974-23 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Grundbucheinsichtsstelle ausschließlich Auskünfte und Ausdrucke aus dem Grundbuch von Untereisesheim erteilen kann. Änderungen, Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch können nur über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn beantragt werden (07131/3898500).
Weitere Informationen zur Notariats- und Grundbuchamtsreform finden Sie unter
www.notariatsreform.de
Informationen zur Grundbucheinsicht in Baden-Württemberg erhalten Sie unter
www.grundbuch-bw.de