Beantragung von Eingliederungshilfe
Besteht bei ihrem Kind einen Bedarf an Eingliederungshilfe, erhalten Sie zunächst konkrete Informationen zum Vorgehen von ihrer Kita-Leitung. Diese bespricht mit Ihnen die Voraussetzungen für eine Antragsstellung und das weitere Vorgehen.
Generell müssen Leistungen der Eingliederungshilfe beim Landratsamt Heilbronn mittels eines Antrags beantragt werden. Das Landratsamt prüft die Leistungsvoraussetzungen und ermittelt anhand eines Gesamtplanverfahrens den Bedarf.
Den entsprechenden Leistungskoordinator und den Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamtes Heilbronn.
https://www.landkreis-heilbronn.de/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderung.725.htm
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr