Seiteninhalt

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet "Ortskern III"

Am 29. Oktober 2021 stellte die Gemeinde Untereisesheim den Neuantrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung für das Gebiet „Hoffeldstraße-Schlossweinberg (Ortskern III)“. Mit Schreiben vom 03.06.2022 wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hoffeldstraße-Schlossweinberg (Ortskern III)“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes durch eine Sanierungssatzung wurden vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt. Die Vorstellung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung sowie der Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hoffeld-Schlossweinberg (Ortskern III)“ wurden in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2023 durchgeführt.

Die Detailberatung und Ausarbeitung der Unterlagen erfolgen durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH. Diese erreichen Sie unter Tel. 07131 20350-0. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an das Bauamt wenden, Tel. 07132 9974-30.

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Hoffeld-Schlossweinberg (Ortskern III)" in Untereisesheim vom 4.08.2023

1. Änderung der Sanierungssatzung vom 6.10.2023

Aufgrund von § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich ihrer Änderungen) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich ihrer Änderungen) hat der Gemeinderat der Gemeinde Untereisesheim am 25.09.2023 folgende 1. Änderung der Sanierungssatzung vom 24.07.2023 beschlossen:

Ortskern III 1. Erweiterungssatzung

Lageplan Ortskern III

Förderrichtlinien für private Maßnahmen

     

Sanierungsgebiet "Ortskern II"

Die Gemeinde Untereisesheim wurde im Jahr 2010 mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in das städtebauliche Landessanierungsprogramm aufgenommen und förmlich durch Satzung festgelegt. Im Jahr 2013 ist die 1. Änderung der Abgrenzung des Sanierungsgebiets erfolgt. Seit 2015 wird die Erneuerungsmaßnahme im Bund-Länder Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP)“ geführt. Im Jahr 2018 erfolgte die 2. Änderung der Abgrenzung des Sanierungsgebiets. Anfang 2021 wurde der Gemeinde Untereisesheim bekannt gemacht, dass der Bewilligungszeitraum bis zum 30.04.2023 verlängert wird. Infolgedessen wurde die Satzung mit der 3. Änderung entsprechend angepasst. Am 24.07.2023 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen.

Für nähere Informationen können Sie sich gerne an das Bauamt wenden, Tel. 07132 9974-30.

Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern II" in Untereisesheim vom 4.08.2023

Aufgehobene Satzungen:

Weitere Informationen

Urheberrecht

© 2024 Gemeinde Untereisesheim - cm city media GmbH